• Theorieprüfung

    Theorieprüfung nur möglich:

    - frühstens 3 Monate vor Mindestalter

    - Theorieausbildung alle Themen komplett

    - Vorprüfung bestanden

    - Führerscheinantrag gültig

    - DEKRA-Bewerbernummer vorhanden

    - DEKRA-Prüfgebühr überwiesen (KLiCK)

    - alle notwendigen Details in deiner Fahrschule

    - Dekra Videobeschreibung (KLiCK)

  • Praxisprüfung

    - frühstens 1 Monat vor Mindestalter 

    - Theorieprüfung bestanden

    - praktische Ausbildung komplett

    - Vorprüfung bestanden

    - Führerscheinantrag gültig

    - DEKRA Prüfgebühr überwiesen (KLiCK)

    - alle Details in deiner Fahrschule

    -Dekra Videobeschreibung (KLiCK)

  • Prüfung = nicht bestanden !

    - jede Prüfung (Theorie/Praxis) darf nach 14 Tagen wiederholt werden

    - DEKRA Prüfgebühr erneut überweisen

    - Führerscheinantrag gültig (1Jahr)


Aktuelle Preisliste der Prüfgebühren : DEKRA




Die Fahrerlaubnisprüfungen werden in den neuen Bundesländern von der Technischen Prüfstelle des DEKRA e.V. Dresden durchgeführt. In sechs Bundesländern und 22 Dienststellen sind ca. 450 Prüferinnen und Prüfer für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen im Einsatz. Sowohl die theoretische als auch praktische Prüfung führen erfahrene amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Basis der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem DEKRA Qualitätsmanagementsystem für das Fahrerlaubniswesen durch.

Preisliste / DEKRA